Gute Erfahrungen dürfen weiterempfohlen werden


In einer Welt, in der Vertrauen zählt, belohnt das "Kunde-wirbt-Kunde"-Programm Ihre Loyalität und hilft auch Ihren Freunden, Bekannten und Verwandten.


  • 3-fach Freude schenken

    1. Die Person, die Sie vermitteln, denn so ermöglichen ihr den Zugang zu meinen treuhänderischen Dienstleistungen.
    2. Sich selber, da Sie für jede erfolgreiche Neukundenvermittlung eine Gutschrift von CHF 50 auf Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben bekommen.
    3. Mir, weil ich meine Begeisterung für Finanzen und Administration weiter nachhaltig ausbauen darf.
  • Keine Begrenzung für Empfehlungen

    Je mehr Empfehlungen Sie aussprechen, desto mehr Gutschriften können Sie auf Ihrem aktiven Kundenkonto sammeln.


    Mindestens eine Treuhand-Dienstleistung pro Jahr muss beim Lohn-Profi in Anspruch genommen werden, ​um das Kundenkonto aktiv zu halten.

  • Wie funktioniert's?

    1. Teilen Sie mir im Feld "Jetzt Empfehlung abgeben" die Kontaktdaten des empfohlenen potenziellen neuen Kunden mit. 
    2. Ich informiere Sie umgehend, sobald Ihre Empfehlung zu einem erfolgreichen Mandat führt und schreibe Ihnen den Betrag von CHF 50 pro Neukunden direkt auf Ihr aktives Kundenkonto gut. 
    3. Ein aktives Kundenkonto besteht während eines Jahres nach der letzten Rechnungsstellung.
  • Gut zu Wissen

    Wer ist Gutschrifts-berechtigt?

    Das "Kunde-wirbt-Kunde"-Programm steht allen bestehenden Kunden offen, die einen potenziellen neuen Kunden werben.


    Aktives Kundenkonto

    Jeder bestehende Kunde muss bereits mindestens eine treuhänderische Dienstleistung bei Lohn-Profi.ch in Anspruch genommen und die erste Rechnung beglichen haben, um sein Kundenkonto aktiv zu halten. 


    Das Kundenkonto ist während eines Jahres nach der letzten Rechnungsstellung aktiv.


    Der geworbene Kunde muss:

    • ​die empfehlende Person dem Lohn-Profi mitgeteilt,
    • mindestens eine Treuhand-Dienstleistung beim Lohn-Profi S. Gervilla in Anspruch genommen und
    • die erste Rechnung beglichen haben.

    Gutschrift/en auf aktive Kundenkonti

    Für jeden geworbenen Neukunden erhält der werbende bestehende Kunde eine Gutschrift von CHF 50. 


    Je mehr Empfehlungen mit gewonnenen Neukunden übereinstimmen, desto mehr Gutschriften können dem aktiven Kundenkonto angesammelt werden.


    Diese Gutschrift/en wird/werden dem aktiven Kundenkonto des werbenden Kunden gutgeschrieben und mit zukünftigen Treuhand-Dienstleistungen bei der Lohn-Profi S. Gervilla verrechnet.


    Keine Barauszahlung

    Die Gutschrift/en wird/werden nicht bar ausgezahlt. Eine Barauszahlung oder Umwandlung der Gutschrift/en in andere Zahlungsmittel ist ausgeschlossen.


    Gültigkeit

    Die Gutschrift/en ist/sind nur gültig, solange das Kundenkonto des werbenden bestehenden Kunden aktiv ist (siehe Punkt 1).


    Im Falle der Auflösung der Geschäftsbeziehung verfällt die Gutschrift resp. verfallen die Gutschriften.


    Änderungen

    Lohn-Profi S. Gervilla behält sich das Recht vor, die Bedingungen des "Kunde-wirbt-Kunde"-Programms jederzeit zu ändern oder das Programm mit einer Vorlaufszeit von 1 Monat zu beenden.


    Rechtsweg

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


    Zustimmung der geltenden Bedingungen

    Durch die Empfehlung von potenziellen neuen Kunden stimmt der werbende Kunde diesen Bedingungen zu.


    Geltungsbeginn

    Das "Kunde-wirbt-Kunde"-Programm gilt seit dem 1. Mai 2025

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