Professionelle Treuhand-Dienstleistungen

Qualität, Flexibilität und Transparenz

Grundsätzliches

Als selbständige Treuhänderin biete ich Ihnen massgeschneiderte Lösungen, die nicht nur professionell, sondern auch kosteneffizient sind.
Ich plane, organisiere und priorisiere Ihre Aufgaben eigenverantwortlich und sorge dafür, dass Ihre Anforderungen termingerecht erfüllt werden.

AuftrAGSART

Bei Mandatierung legen wir gemeinsam fest, ob Ihr Auftrag als Normal- oder als Expressauftrag gilt.

Handelt es sich um einen Expressauftrag, wird stets dies vorgängig vereinbart.

Dies erfolgt immer vor Beginn der Ausführung und bedarf Ihrer Zustimmung.

  • Normalaufträge

    Ein Normalauftrag liegt vor, wenn dieser mit der üblichen Dringlichkeit bearbeitet wird und bei dem keine Expresskriterien vorliegen.

    Sie können sich auf eine professionelle, termingerechte Bearbeitung verlassen und haben einen klaren Ansprechpartner für das Ergebnis.


  • Expressaufträge

    Ein Auftrag wird als Expressauftrag behandelt, wenn seine Bearbeitung beschleunigt werden muss – zum Beispiel aufgrund von

    • Überstunden,
    • Wochenendarbeit,
    • innerbetrieblichen Prioritätsverschiebungen,
    • besonderem Terminzwang,
    • der Einhaltung gesetzlicher Fristen,
    • erschwerenden Umständen und/oder
    • auf ausdrücklichen Wunsch Ihrerseits. 

    Aufarbeitungen von Buchhaltungen und Jahresabschlüssen der Vorjahre fallen ebenfalls in die Kategorie der Expressaufträge.

Preisliste

Alle Preise verstehen sich exklusive MWST
Es gelten die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die detaillierte Preisliste, gültig ab 1. Januar 2026.

Arbeitszeit (Grundtarif)

CHF 130 pro Stunde

Reiseweg ab Schlossrued
​(zum Kunden und zurück
)

CHF 1.20 pro Kilometer

Reisezeit ab Schlossrued

(zum Kunden und zurück)

CHF 65 pro Stunde

Spesen

(Verbrauchsmaterial, Verpflegung, Übernachtung etc.)

Effektive Kosten
(Anzahl Kopien, Bundesordner, Trennstreifen, Aktenhüllen, Register, Parkgebühren, Übernachtungskosten etc.)

Pauschale für Verbrauchsmaterial
CHF 2 pro verarbeiteten Geschäftsmonat aufgrund physischer Belege wie Post-It, Heftklammern, Büroklammern, Klebstreifen etc.

Die Pauschale entfällt bei digitaler Übermittlung.

MWSt

Lohn-Profi S. Gervilla ist der MWST-Pflicht unterstellt (gemäss Art. 10 MWSTG)

Rechnungsstellung

In der Regel in der 1. Woche des Folgemonats für den Vormonat oder ​bei Erfüllung des Mandats. 
​​Bis zum vollständigen Zahlungseingang ruhen sämtliche Arbeiten am Mandat.

Zahlungsfrist

10 Tage

Mahngebühren

CHF 30 pro Mahnung
Verzugszinsen von 5% p.a. können verlangt werden.
Mandats-Bearbeitung kann bis Zahlungseingang eingestellt werden.

Absagefrist

bis 24 Stunden vor dem Termin: kostenfrei

Kurzfristige Absage (< 24 h):

  • beim 1. Mal:                                   50% der geplanten Sitzungszeit
  • ab dem 2. Mal oder No-Show:  100% der geplanten Sitzungszeit

Express-Zuschlag

Der Express-Zuschlag 

  • beträgt 50 % auf den regulären Grundtarif (CHF 130 pro Stunde + CHF 65 = CHF 195 pro Stunde)
  • wird stets vorgängig vereinbart.
  • gilt ab Auftragserteilung bis zur verbindlich vereinbarten Fertigstellung, insbesondere bis zur Übergabe der vollständigen Unterlagen an Sie, zur Einreichung bei Behörden oder zur Erbringung einer vergleichbaren Abschlussleistung.
  • wird einheitlich auf die entsprechende Arbeits- und Reisezeit angewendet.